Bern, 02.03.2018
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. März 2018 die Botschaft zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie verabschiedet. Er hält an einer pragmatischen Umsetzung der Richtlinie fest und kommt nach der Vernehmlassung den kantonalen Vollzugsbehörden entgegen. Der Bundesrat unterstreicht in der Botschaft die Bedeutung von Schengen/Dublin für die Sicherheit, den Wirtschaftsstandort Schweiz und die Asylpolitik.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die von der Waffenrichtlinie erfassten halbautomatischen Waffen inkl. grosse Magazine können künftig weiterhin erworben werden: Schützen, Sammler und Museen erhalten Ausnahmebewilligungen. Ordonnanzwaffen können weiterhin nach Beendigung des Dienstes übernommen werden. Für Jäger ändert sich nichts.
- Der Bundesrat kommt in seinem Vorschlag auch den Kantonen entgegen, indem er den administrativen Aufwand senkt.
- Die Nichtumsetzung der EU-Waffenrichtlinie kann die Beendigung von Schengen/Dublin zur Folge haben, was für die Schweizer Volkswirtschaft einen Milliarden-Schaden bedeuten würde
Mehr Informationen und die Dokumente zu der Medienmitteilung sind auf der Webseite des EJPD aufgeschaltet.
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2018/2018-03-020.html
Link zu https://www.finger-weg-vom-schweizer-waffenrecht.ch/